CORONA REGELN
Für unsere Häuser gilt ab sofort nur noch in der Podologie die FFP2-Maskenpflicht.
Für die Podologie gilt für Kunden und Besucher die FFP2-Maskenpflicht, sobald der Fußpflegebereich betreten wird.
Für alle anderen Räumlichkeiten haben wir aktuell keine Mundschutzpflicht für Kunden, Besucher und Mitarbeiter.
Sie dürfen natürlich freiwillig trotzdem einen Mundschutz tragen. Sollten Sie keinen Mundschutz dabei haben, können Sie diesen gerne bei uns käuflich erwerben.
Außerdem sind einige Räume mit speziellen Luftreinigungsgeräten ausgestattet, so dass Sie ganz unbesorgt Ihren Einkauf tätigen und sich von uns beraten lassen können.